Haftungsfragen – wer versichert was?

Gott sei Ihnen in Ihrem Urlaub gnädig, aber was passiert eigentlich, wenn plötzlich ein Brand ausbricht, ein unbedachter Moment Ihrerseits eine Sintflut in der Ferienwohnung auslöst oder Gegenstände durch ein mitgebrachtes Haustier beschädigt werden?

Wer haftet? Welche Versicherungen treten ein? Was muss man machen?

Ferienwohnungen sind vom Vermieter zu versichern!

In erster Linie ist der Vermieter einer Ferienwohnung dazu „verpflichtet“, sein Eigentum für den Fall etwaiger Schäden zu versichern. In diesem Zusammenhang wird ein Eigentümer einer Ferienwohnung zum einen eine Gebäudehaftpflichtversicherung, eine Feuerversicherung, eine Leitungswasserversicherung.

Aufgrund der Tatsache, dass Ferienhäuser „anfälliger“ für Schäden sind, da ein Eigentümer / Vermieter die Wohnung nicht ständig vermietet und teilweise nicht unbedingt nachvollziehen kann, welcher Mieter nunmehr einen Schaden angerichtet hat, ist eine Ferienhausversicherung vom Beitrag her oftmals höher gelagert, als versicherte man eine private Wohnung.

Diese Versicherungskosten wird der Eigentümer selbstverständlich in die Ferienwohnungsmiete einrechnen, explizit bekommt ein Ferienwohnungsmieter aber keine Auskünfte über die Art und Weise der Versicherung sowie die Höhe der Beiträge – anders als bei einem gewöhnlichen Wohnungsmietvertrag erhält ein zeitweise bestehender Mieter ja keine Nebenkostenabrechnung.

Wie können sich Mieter einer Ferienwohnung absichern?

Der Urlaub endet nicht immer in einem Fiasko, aber es ist durchaus möglich, dass Gegenstände zu Bruch gehen, der Hund einen wertvollen Teppich zerpflückt oder die Kinder die Couch mit Filsstiften bekritzeln. Selbstverständlich muss man diese(n) Beschädigung / Wertverlust ersetzen.

Die Grundversicherungen, die in der Regel jede Person / Familie besitzen sollte, sind hierzu jedoch völlig ausreichen. Gemeint ist die private Haftpflichtversicherung, die für ebensolche Schäden aufkommt.

Gerät man also mit dem Staubsauger an den Plasma-Fernseher und beschädigt diesen, tritt die private Haftpflichtversicherung für diesen Schaden ein.

Alle anderen Schäden, die zwar innerhalb der Urlaubszeit erfolgen können, aber nicht unmittelbar im Schuldbereich der Mieter liegen (Sturm, Hagel, Feuer etc.) werden von den entsprechenden Gebäude-, Feuer- und sonstigen Versicherungen des Eigentümers vertreten.

Ist man als Mieter schuld, dass ein Feuer ausbricht, hat man auch hier seine private Haftpflichtversicherung zu informieren. Diese prüft, für welchen Betrag sie eintrittspflichtig ist und verhandelt mit der „gegnerischen Versicherung“ (der Feuerversicherung des Eigentümers) die jeweilige Haftungsquote.

Fazit

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung ist man als Mieter einer Ferienwohnung hinreichend versichert, um nicht selbst in die Geldbörse greifen zu müssen, um etwaige Schäden zu bereinigen.