Zeitungsannoncen preisen Ferienwohnungen an …

Wie kann man ohne Internetzugang oder Besuch in einem Reisebüro bzw. bei einem Reiseveranstalter eine Ferienwohnung finden und anmieten?

Selbstverständlich über regionale Zeitungsannoncen – hier explizit in der Rubrik „Vermietungen / Wohnungen / Häuser“.

Ferienwohnung direkt beim Vermieter buchen!

Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass Sie in einer Reiseagentur nicht nur die Ferienwohnung an sich berechnet bekommen, sondern etwaige interne Fixkosten auf den Kaltpreis der Ferienwohnung aufgerechnet werden. Selbst wenn Sie letztendlich Ihre Buchung direkt beim Vermieter vornehmen, so hat dieser dennoch eine gewisse Provision oder Ähnliches an das Reiseunternehmen zu begleichen, welche sich wiederum in der Kaltmiete wiederfindet. Eines ist jedoch auch sicher: Sie können ein deutlich günstigeres Quartier finden, wenn Sie den Vermieter direkt kontaktieren.

Der Vorteil liegt also klar auf der Hand: die Mietpreise werden nicht so hoch gelegen sein, da man die reine Miete und keine „eingerechneten Fixkosten“ bezahlt. An den Nebenkosten wird sich selbstverständlich nichts ändern, denn diese wird jeder Vermieter nach seinem Durchschnittsverbrauch errechnen und auf die Ferienwohnungsmiete aufschlagen. Dennoch – das ist Fakt – kann man günstigere Ferienwohnungen anmieten, wenn man sich direkt an den Vermieter wendet.

Rechte und Pflichten bezüglich der Ferienwohnung

Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Mietvertrag, den beide Parteien miteinander schließen.

Als Reisender weiß man oftmals nicht, an wen man sich wenden muss, wenn die Ferienwohnung nicht den Schilderungen und Aussagen des Vermieters entspricht, etwaige Mängel vorliegen oder auch die Umgebung nicht den Schilderungen nahegelegen ist.

Wenn man bei einem Reiseveranstalter eine Ferienwohnung bucht, dann weiß man in der Regel, dass diese Ansprüche auf dem Gerichtswege geltend gemacht werden können, eventuelle Mietminderungsbeträge sind zurückzuerstatten oder Ähnliches.

Aber hat man dieses Recht auch, wenn man einen Mietvertrag über die Ferienwohnung und Urlaubsdauer mit einer Privatperson vereinbart?

Auch wenn sich das geltende Recht nunmehr nicht nach dem Reisevertragsrecht richtet, sondern nach dem Mietrecht allgemein, so kann man selbstverständlich auch hier Mängel rügen, Mietbeträge zurückverlangen und Co.

Ebenso wie im Reisevertragsrecht muss man die Mängel beweisen und innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen, da die Angelegenheit ansonsten verjährt ist.

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