Super – die Ferienwohnung ist bezahlt und der Grundbucheintrag ist auch erfolgt … los geht’s also! Stopp – nicht so schnell.

Auch wenn Sie jetzt stolzer Besitzer eine Ferienwohnung sind, können Sie diese nicht einfach so „wild“ vermieten.

Zunächst einmal sollten Sie der schmucken Ferienwohnung selbst einen Besuch abstatten und sämtliche Geräte, Lichtschalter, Steckdosen und Co. prüfen. Liegen Mängel vor? Gibt es Schönheitsreparaturen, die erledigt werden müssen? Sind alle gegebenen Ausstattungsmerkmale vorhanden?

Auch die Versicherungen sollten entsprechend abgeschlossen sein.

Braucht man Verträge und Co. zum Vermieten einer Ferienwohnung?

Wenn man die Ferienwohnung über eine Reiseagentur oder einen sonstigen Verwalter vermietet, dann wird diese(r) sich um das Formelle kümmern, dennoch sollte man wissen, dass beim Vermieten einer Ferienwohnung immer ein „Mietvertrag“ abgeschlossen wird, der entweder in schriftlicher Form oder auch in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen veröffentlicht bzw. an den Mieter übergeben werden muss.

Vermietet man die Ferienwohnung privat, so kann man sich rein theoretisch ebensolche Mietverträge in schriftlicher Form sparen, denn oftmals möchte man ja nur die Miete erhalten und fertig. Zur Absicherung etwaiger Haftungsansprüche, die sich aus dem Ferienhausinventar ergeben können, sollte man jedoch auf eine schriftliche Vereinbarung (Hausordnung etc. pp. ebenfalls) nicht verzichten.

Welche Pflichten erwartet die Ferienwohnung vom Eigentümer?

Es gibt drei große Verpflichtungen, die man als Vermieter einer Ferienwohnung einhalten sollte:

  • Die Ferienwohnung sollte adäquat versichert sein;
  • Die Ferienwohnung sollte in einem einwandfreien Zustand sein;
  • Ferientermine sollten eingehalten werden.

Die ersten beiden Punkte dürften sicherlich klar sein. Letzterer könnte Fragen aufwerfen. Was ist damit gemeint?

Nun, es ist nicht nur für den Urlauber ärgerlich, wenn dieser zum gebuchten Reisetermin in der Ferienwohnung erscheint und sich noch andere Urlauber dort befinden oder eine Doppelbuchung vorliegt, sondern auch für den Vermieter bzw. Eigentümer der Ferienwohnung.

Sie als Eigentümer bzw. Vermieter einer Ferienwohnung könnten mit Schadensersatzansprüchen oder Rückabwicklungen des Mietvertrages in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen eine fehlerhafte Doppelbuchung unterläuft. Von daher sollte ganz genau Buch geführt werden. Sinnvollerweise führt man einen Belegungsplan, der optimaler Weise auch noch für Urlauber zugänglich gemacht wird, so dass eine Doppelbuchung von Beginn an ausgeschlossen werden kann.

Welche Rechte hat man bezüglich der Ferienwohnung?

Selbstverständlich steht die Ferienwohnung im Eigentum des Eigentümers.

Wenn Sie die Ferienwohnung vermieten, haben Sie ein Recht darauf, dass Sie diese in altbewährtem Zustand wiederfinden, die Endreinigung (sofern vereinbart) vorgenommen wurde und die Mietzahlung entsprechend vor Antritt der Reise erfolgt.

Das Schuldrecht, BGB, findet Anwendung.

Tipps: Fewo Sellin